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Allgemeine Nutzungsbedingungen für das Online-System „das-bietet-kreis-stade.de“

1. Vorbemerkung
Die Internet-Plattform „das bietet-kreis-stade.de“ (nachfolgend: Plattform) wird kooperativ von Unternehmen der Medienwirtschaft (nachfolgend: Medien) und der banghaus Print-Online-Auktions-GmbH als Softwaredienstleister (nachfolgend: Betreiber) unterhalten und betrieben. Die nachfolgenden Bestimmungen gelten ausschließlich zwischen dem Nutzer der Plattform und den Betreiber der Plattform. Bei der Nutzung der Plattform und der Teilnahme an Online-Auktionen oder Shop-Handelsformaten kann der Nutzer vertragliche Beziehungen gewerblich Handelnden Dritten (nachfolgend: Händler) eingehen. Diese Beziehungen sind nicht Gegenstand dieser Nutzungsbedingungen. Soweit der Nutzer an Auktionen von Waren oder Dienstleistungen teilnimmt oder über die Plattform angebotene Waren oder Dienstleistungen kauft, entstehen dadurch rechtliche Beziehungen allein zwischen den gewerblichen Anbieter der Waren und dem Nutzer. Der Betreiber der Plattform ist in diese nicht involviert, weder als Vertragspartner noch als Vermittler der entsprechenden Verträge.
Sie können sämtliche Vertragsbestimmungen in Zusammenhang mit unserem Onlineangebot und Ihren Handelstransaktionen auf dieser Website einsehen. Sie können die entsprechenden Dokumente ferner ausdrucken oder speichern, indem Sie die übliche Funktionalität Ihres Internetdiensteprogramms (=Browser: dort meist "Datei" -> "Speichern unter") nutzen.

2 Beschreibung der Plattform
Die Plattform bietet einen digitalen Handels- und Ausstellungsplatz mit teilweise auktionsähnlichem Charakter zum Zweck der Angebotskommunikation von Händlern, insbesondere stationärer Einzelhandelsunternehmen, die im Regelfall Direktkunden eines der kooperierenden Medien sind. Die Medien sind von den Händlern bevollmächtigt, die über Auktionsformate erzielten Versteigerungserlöse bzw. über Shop-Handelsformate erzielten Kaufpreise mit befreiender Wirkung gegenüber den Höchstbietenden bzw. Käufern zu vereinnahmen. Bei Allen im Online-System aufgeführten Artikeln besteht die Möglichkeit, diese beim Händler vor Ort zu besichtigen.

2.1 Auktionshandelsformate
Der auktionsähnliche Handelsplatz im Online-System besteht täglich 24 Stunden. Maßgeblich für Auktionsstart- und -endzeiten ist die Uhrzeit auf der Plattform.

2.1.1 Start der Auktion
Für jeden in einem Auktionsformat angebotenen Artikel wird ein Startpreis festgelegt. Dieser entspricht dem minimal abzugebenden Gebot, um den Auktionsprozess zu aktivieren. Die Höhe des maximalen Gebotes bei Auktionsende entspricht mindestens dem angezeigten Startpreis des jeweiligen Auktionsartikels. Der Startpreis definiert sich als Prozentsatz des nach Angaben des Händlers regulären Kaufpreises eines Artikels. Jeder Artikel besitzt somit einen Startpreis, unter dem kein Zuschlag erfolgen kann.

2.1.2. Zuschlag
Ist das höchste Gebot per Auktionsende gleich oder größer als der Startpreis, so erhält der bietende Nutzer den Zuschlag gemäß nachfolgenden Regeln im Gebotsprozess

2.1.3 Gebote durch die Auktionssoftware
Die Auktionssoftware erlaubt Stellvertretergebote. Der Nutzer kann ein geheimes Höchstgebot für einen Artikel festlegen – der maximale Preis, den er für einen Artikel zu zahlen bereit ist. Dieses Höchstgebot ist nur ihm und der eingesetzten Bietersoftware bekannt. Stellvertretend für den Nutzer bietet die Bietersoftware für seinen ausgewählten Artikel mit. Dabei wird immer nur soviel geboten, dass er der aktuell Höchstbietende für den betreffenden Artikel ist. Somit ist sein geheimes Höchstpreislimit nicht unbedingt auch der Preis, den er für den Artikel zu zahlen hat, wenn er den Zuschlag erhält. Der Preis bei Zuschlag kann durchaus unterhalb dessen bleiben, keinesfalls aber kann ihm der Artikel zu einem höheren Preis zugeschlagen werden. Auch wenn das Limit eine Sicherheit in Form einer Preisobergrenze gibt, ist es wichtig, dass der Nutzer sich über den Höchstbetrag und die rechtliche Verbindlichkeit der Angabe bewusst ist. Mit der Eingabe des Höchstbetrages gibt der Nutzer ein bindendes Angebot ab, das gegebenenfalls mit dem Zuschlag angenommen wird und ihn dazu verpflichtet, den Betrag seines letzten und höchsten Gebotes (maximal sein persönliches Höchstgebot) inklusive der MwSt. zu zahlen.

Sofern ein Nutzer Erstbieter auf einen Artikel ist, muss sein geheimes Höchstgebot mindestens der Höhe des Startpreises entsprechen. Liegen bereits Gebote auf einen Artikel vor, muss sein neuer Gebotsschritt oder sein geheimes Höchstgebot das aktuell führende Gebot um einen Mindestsatz übersteigen. Dieser Mindestsatz beträgt z.B
.
- 5,- Euro für Artikel mit einem regulären Kaufpreis bis 500,- Euro
- 10,- Euro für Artikel mit einem regulären Kaufpreis bis 999,- Euro
- 20,- Euro für Artikel mit einem regulären Kaufpreis ab 1.000,- Euro
- 100,- Euro für Artikel mit einem Verkaufswert ab 20.000,- Euro

Liegt in der genannten Beispielstaffelung der Gebotsstand für einen Artikel im Wert von 1.500,- Euro aktuell bei 950,- Euro, muss ein neues Gebot bzw. geheimes Höchstgebot mindestens 970,- Euro betragen. Die Gebotsschritte können von den Medien entsprechend den Verkaufswerten individuell variiert werden.

Die Bietersoftware bietet stellvertretend für den Nutzer auf den ausgesuchten Artikel. Grenzwert ist dabei immer das individuelle, geheime Höchstgebot. Die Software bietet nur gerade so viel bzw. erhöht das Gebot um die Summe, die erforderlich ist, um in Führung zu bleiben und die Chance auf den Erhalt des Zuschlags am Auktionsende zu wahren. Die Bietersoftware reagiert somit innerhalb des geheimen Höchstgebotes bis einer der folgenden Zustände erreicht ist:

a) Niemand überbietet das jüngste Gebot des Nutzers
b) Das geheime Höchstgebot des Nutzers wurde erreicht
c) Das Auktionsende ist erreicht

2.1.4 Rangfolge zwischen Bietern mit identischem Höchstgebot
Ist das geheime Höchstgebot zweier oder mehrerer Nutzer identisch, so gilt derjenige Nutzer, der sein Gebot zuerst abgegeben hat, als Höchstbietender. Sofern er bis Auktionsende nicht mehr überboten wird, erhält er den Zuschlag.

2.1.5. Überwachung des Auktionsverlaufs
Die Überwachung der Gebote und des Auktionsverlaufes ist Aufgabe des Nutzers. Sollte er von einem anderen Nutzer – mit einem höheren geheimen Höchstgebot – überboten werden, ist es seine Entscheidung, das eigene geheime Höchstgebot zu erhöhen, um weiter mitzubieten oder dem weiteren Gebotsprozess fernzubleiben. Gibt der Nutzer ein neues geheimes Höchstgebot ab, so ersetzt dies alle seine – für den jeweiligen Artikel abgegebenen – vorherigen Gebote. Das neue geheime Höchstgebot muss das aktuelle Gebot um den minimalen Erhöhungsschritt des jeweiligen Artikels übersteigen. Die minimalen Erhöhungsschritte sind unter Punkt 2.4. aufgeführt.

2.1.6 Unvollständige Gebote
Gebote, die aufgrund von Verlust, Unvollständigkeit, Unleserlichkeit, technischen Problemen oder Fehlleitung nicht vollständig eingehen, sind ungültig.

2.1.7 Informationen über den Gebotsverlauf
Während und auch nach Beendigung der Auktion erhält der Nutzer Informationen per E-Mail über den aktuellen Gebotsprozess. Sofern der Nutzer ein eigenes Gebot abgegeben hat, er von einem anderen Nutzer überboten wurde, oder er den Zuschlag für einen Artikel erhalten hat, erhält er eine E-Mail-Nachricht. Dieser E-Mail-Versand dient reinen Informationszwecken. Der Versand oder die Unterlassung des Versandes haben keinerlei Auswirkungen auf den Status des Nutzergebotes oder der Gebote anderer Nutzer. Einzig die Belege der Gebote der Internetplattform stellen die verbindliche Aufzeichnung des Gebotsverlaufs dar. Aufgrund dieser verbindlichen Datenbasis wird am Ende der Auktion bestimmt, welcher Nutzer den Zuschlag erhält.

2.1.8 Informationen über den Zuschlag
Wurde dem Nutzer der Zuschlag für einen Artikel erteilt, erhält er eine weitere E-Mail mit Informationen darüber, bei welchem teilnehmenden Medium er Zahlungen zu leisten hat.

2.2 Shop-Handelsformate / Online-Katalog
Im Online-System werden von Medien im Auftrag der von ihnen betreuten gewerblichen Händler Waren- und Dienstleistungsangebote durch dicht aufeinander folgende Verkaufsaktionen an Endverbraucher (nachfolgend Nutzer) bereitgestellt. Die Abgabe erfolgt nur in handelsüblichen Mengen. Alle Angebote sind freibleibend. Sämtliche Preisangaben verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Das Warenangebot auf der Plattform variiert, es besteht kein Rechtsanspruch auf ständige Verfüg- und Lieferbarkeit der jeweiligen Artikel. Die Darstellung der Artikel in Shop-Handelsformaten stellt daher kein rechtlich bindendes Angebot, sondern einen unverbindlichen Online-Katalog dar. Der Nutzer hat folglich die Möglichkeit, sich auf der Plattform gewünschte Artikel auszusuchen und zu bestellen.

2.2.1 Abwicklung und Durchführung
Für die komplette Abwicklung des geschlossenen Vertrages und allen mit dem Vertrag zusammenhängenden Rechte und Pflichten (Eigentumsübergang, Gewährleistung, Urheber- und Markenrechte etc.) sind die daran beteiligten Nutzer und Händler selbst verantwortlich. Einzelheiten zur Kaufabwicklung werden dem Nutzer innerhalb der einzelnen Shop-Angebote mitgeteilt.

2.2.2 Verbindlichkeit der Bestellung
Durch Anklicken des Buttons „Bestellung senden“ unter der Detailbeschreibung eines Artikels gibt der Nutzer eine verbindliche Bestellung des Artikels (Angebot) ab. Unmittelbar nach dem Eingang der Bestellung erhält der Nutzer eine automatisierte E-Mail des betreuenden Mediums, in der der Zugang des Angebots bestätigt wird. In dieser E-Mail liegt noch keine Annahme des Angebots.

3 Nutzung der Plattform
Die Nutzung der Plattform ist kostenlos. Für die Nutzung der Kauf-Funktionalitäten der Plattform ist eine Registrierung notwendig. Im Zuge dieser Registrierung hat der Nutzer personenbezogene Daten zu übermitteln, die für die Abwicklung von Transaktionen auf der Plattform notwendig sind. Der Nutzer erhält nach der Registrierung ein Passwort, mit dem es ihm möglich ist, auf die Transaktionsfunktionen der Plattform zuzugreifen („Log-In“). Er verpflichtet sich dazu, dieses vertraulich zu behandeln und insbesondere Dritten nicht zur Kenntnis zu geben. Soweit er Anhaltspunkte dafür hat, dass Dritte in den Besitz des Passwortes gelangt sein könnten, hat er dem Betreiber dies unverzüglich mitzuteilen. Der Nutzer stellt den Betreiber von jeglichen Schäden, die diesem aufgrund der schuldhaften Verletzung der unter Ziff. 3 genannten Pflichten entstehen, vollständig und unbedingt frei.

4. Haftung für Inhalte und Ausfälle der Plattform
Der Betreiber haftet nicht für die Verfügbarkeit des Angebots. Für Schäden, die dem Nutzer durch die Nutzung des Angebots entstehen, haftet der Betreiber nur in soweit, wie sie vom Betreiber auf Grund grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursacht werden. Der Schadensersatz ist grundsätzlich auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Dies gilt nicht für Schäden, die aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit entstehen.

5. Verbotene Nutzung
Der Nutzer verpflichtet sich, jegliche Nutzung der Plattform zu unterlassen, die die technische Infrastruktur über das zur Umsetzung dieser Nutzungsbedingungen erforderliche und übliche Maß hinaus belastet. Insbesondere verpflichtet sich der Nutzer, bei der Nutzung keine externen Softwarekomponenten, Geräten oder Methoden zur automatisierten Teilnahme an Auktions- oder Handelsprozessen einzusetzen.

6. Ordentliches Kündigungsrecht
Sowohl der Nutzer als auch der Betreiber sind berechtigt, das Nutzungsverhältnis jederzeit ohne Angaben von Gründen und ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Die Kündigung erfolgt durch Erklärung gegenüber dem anderen Teil in elektronischer Form (E-Mail) oder in Text- oder in Schriftform. Soweit der Nutzer Pflichten aus diesen Nutzungsbedingungen schuldhaft verletzt oder Anhaltspunkte für eine rechtswidrige Nutzung der Plattform bestehen, ist der Betreiber berechtigt, das Nutzungsverhältnis ohne vorherige Ankündigung zu beenden und den Log-In des Nutzers zu sperren. Für diesen Fall verpflichtet sich der Nutzer schon jetzt, nach einer möglichen Sperre die Neuanmeldung auf dem Angebot zu unterlassen.

7. Schlussbestimmungen

7.1 Anwendbares Recht
Auf das Nutzungsverhältnis findet ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.

7.2 Gerichtsstand
Soweit der Nutzer keinen allgemeinen Gerichtsstand hat oder es sich bei dem Nutzer um einen Kaufmann handelt, ist der Gerichtsstand für Streitigkeiten über Rechte und Pflichten aus dieser Vereinbarung der Wohnsitz oder der Sitz des Betreibers.

7.3 Salvatorische Klausel
Soweit eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam werden, verpflichten sich Betreiber und Nutzer schon jetzt, an Ihre Stelle eine solche Regelung treten zu lassen, die wirksam ist, und die dem durch die unwirksame Regelung Gewollten am nähesten kommt. Die Unwirksamkeit einzelner Klauseln lässt die Vereinbarung im Übrigen unberührt. Dies gilt nicht, soweit das Festhalten an der Nutzungsvereinbarung für den Nutzer unzumutbar wäre.

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Auktions- und Shophandelsformate auf
„das-bietet-kreis-stade.de“.


1 Präambel
Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Verhältnis zwischen gewerblichen Anbietern (nachfolgend: Händler), die Waren und Dienstleistungen auf der Internet-URL „das-bietet-kreis-stade.de“ und Partnerseiten anbieten (nachfolgend: Plattorm) und Endkunden (Nachfolgend „Kunden“ oder „Bieter“), die diese Waren oder Dienstleistungen über die Plattform erwerben. Das Verhältnis bezüglich des Zugangs zur Plattform sind Gegenstand gesonderter Vereinbarungen zwischen Endkunden und dem Betreiber der Plattform. Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten nur, soweit der Händler in Angebotsbeschreibungen oder weiteren, mit dem Angebot verknüpften Informationen nicht abweichende Bestimmungen getroffen hat.

2 Bestimmungen für alle Handelsformate

2.1 Zustandekommen von verbindlichen Verträgen über Waren und Dienstleistungen, Zahlungskonditionen
Nachdem der Kunde den Bestell-Button betätigt oder den Zuschlag erhalten hat wird er innerhalb von fünf Tagen vom Betreiber der Plattform per E-Mail oder telefonisch kontaktiert und ihm wird der Erwerb der Ware zum Zuschlags- bzw. Kaufpreis angeboten. Die Annahme des Angebots erfolgt durch Zahlung des vollen Zuschlagsbzw. Kaufpreises an das zum Inkasso bevollmächtigte Medium innerhalb weiterer fünf Tage. Ratenzahlung ist nicht möglich. Soweit die Zahlungsfrist verstreicht, sind die Medien an dieses Angebot nicht mehr gebunden und können dem Bieter des nächsthöchsten Gebots den Zuschlag erteilen. Dieser kann das Angebot durch Zahlung innerhalb von zwei Tagen nach der Benachrichtigung durch Zahlung annehmen. Unverzüglich nach Kaufpreiszahlung erhält der Kunde per E-Mail ein persönliches Zertifikat bezüglich des Erworbenen Artikels. Die Ware wird dem Kunden übergeben, wenn er dem Händler das Zertifikat vorlegt.

2.2 Selbstabholung und Versand
Warenversand gehört ausdrücklich nicht zu den Leistungspflichten des Händlers. Erworbene Waren müssen grundsätzlich beim Händler abgeholt werden. Soweit der
Bieter die Versendung der Ware an einen anderen Ort wünscht, ist hierüber eine gesonderte Vereinbarung mit dem Händler notwendig, die auch eine Regelung über
die Versandkosten enthält.

2.3 Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises an das die Transaktion betreuende Medium bleibt gekaufte Ware Eigentum des Händlers.